Sozialplanung, Amt für Soziale Arbeit
Abteilung Grundsatz und Planung / Amt für Soziale Arbeit / Landeshauptstadt Wiesbaden
Die wesentlichen Felder der Wiesbadener Sozialplanung und Sozialberichterstattung sind:
- die Planung für junge Menschen, also Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern auf Basis des SGB VIII (Jugendhilfeplanung gemäß § 80),
- die Planung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der
Beschäftigungsförderung (SGB II) mit dem Schwerpunkt Erwachsene,
- die Altenhilfe- und Pflegeplanung (auf Basis des SGB XII § 71 und
SGB XI) einschließlich der Geschäftsberichterstattung im Bereich der SGB
XII mit dem Schwerpunkt auf alte Menschen allgemein sowie ältere
Menschen mit Behinderungen,
- die sozialräumliche Entwicklungsplanung, die nicht einzelne Altersgruppen, sondern die Stadtteile in den Fokus nimmt und
- die Sozialplanung im Bereich Wohnen, die v.a. die Wohnraumversorgung
von Haushalten mit niedrigem Einkommen in den Blick nimmt sowie
- das Bildungsmonitoring und das kommunale Bildungsmanagement des Wiesbadener Bildungsbüros.
- Die Berichterstattung und Planung für Menschen mit Behinderung (gemäß
SGB IX) versuchen wir - im Sinne inklusiver Sozialplanung und der
UN-Behindertenrechtskonvention - sukzessive in die jeweiligen oben
genannten Planungsbereiche nach Altersschwerpunkten zu integrieren.

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